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  • ab 04.10.1965 (aktuelle Fassung)

Art. 13 NdsK

Bibliographie

Titel
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Lande Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NdsK,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300070000000

Die Vorschriften über die staatliche Mitwirkung bei der vermögensrechtlichen Vertretung der Diözesen, der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände sowie der sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen der katholischen Kirche werden durch die in der Anlage getroffene Regelung abgelöst.