Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen
Bibliographie
- Titel
- Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- NdsK-DVbgÄndÜbk 2010,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300
Vom 6. April 2010 (Nds. GVBl. S. 232 - VORIS 22300 -)
Red. Anm.: Veröffentlicht durch das Gesetz zu der Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen vom 8. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 232)
Zur Anpassung der Durchführungsvereinbarung zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des am 26. Februar 1965 unterzeichneten Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen vom 29. Oktober 1993 treffen die Niedersächsische Landesregierung und die Diözesen Hildesheim, Osnabrück und die Römisch-Katholische Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster gemäß Abschnitt III Nr. 3 Abs. 1 der Durchführungsvereinbarung nachstehende Übereinkunft: