Art. 20 NdsK
Bibliographie
- Titel
- Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Lande Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- NdsK,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300070000000
(1) Dieser Vertrag, dessen italienischer und deutscher Text gleiche Kraft haben, soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen in Bad Godesberg in der Apostolischen Nuntiatur ausgetauscht werden. Er tritt mit dem Tage ihres Austausches in Kraft. (1)
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Vertrages treten die seinen Bestimmungen entgegenstehenden Vorschriften außer Kraft.
Hannover, den 26. Februar 1965
gez. Corrado Bafile, Nunzio Apostolico
gez. Dr. Georg Diedrichs, Niedersächsischer Ministerpräsident.