§ 1 NKüFischO - Regelungsbereiche
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO)
- Amtliche Abkürzung
- NKüFischO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79300
(1) In dieser Verordnung werden Regelungen getroffen über
- 1.
- 2.
die Fischerei in den Küstengewässern im Sinne des § 16 Abs. 2 und 3 Nds. FischG (§§ 4 bis 8),
- 3.
das Aussetzen nichtheimischer Arten in den Küstengewässern (§ 9),
- 4.
Ausnahmen für die Fischerei in den Küstengewässern zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung (§ 10),
- 5.
Befugnisse der Fischereiaufsicht in den Küstengewässern (§ 11) und
- 6.
Ordnungswidrigkeiten (§ 12).
(2) Örtliche Angaben beziehen sich auf die jeweils aktuellen amtlichen Seekarten.