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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Art. 4 HBeglG 2024 - Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Bibliographie

Titel
Haushaltsbegleitgesetz 2024
Redaktionelle Abkürzung
HBeglG 2024,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Niedersächsische Besoldungsgesetz vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 308; 2017 S. 64), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. November 2023 (Nds. GVBl. S. 260), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 35 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Absatz 3 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.

      2. bb)

        Es wird der folgende Satz 2 angefügt:

        "2Absatz 5 gilt entsprechend."

    2. b)

      Absatz 5 Satz 4 erhält folgende Fassung:

      "4Erreichen mehrere teilzeitbeschäftigte Anspruchsberechtigte zusammen nicht die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung, so wird der Betrag anteilig gewährt, und zwar gekürzt im Verhältnis der Summe der individuellen wöchentlichen Arbeitszeiten beider Anspruchsberechtigter zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer oder eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Anspruchsberechtigten."

  2. 2.

    § 36a wird wie folgt geändert:

    1. a)

      (weggefallen)

    2. b)

      Absatz 6 erhält folgende Fassung:

      "(6) 1§ 35 Abs. 7 gilt entsprechend. 2Im Übrigen wird die Landesregierung ermächtigt, die jeweils maßgebliche Höhe des Familienergänzungszuschlags sowie die Einzelheiten des Verfahrens durch Verordnung zu regeln."

  3. 3.

    Dem § 70 wird der folgende Absatz 4 angefügt:

    "(4) 1Beamtinnen und Beamte, die am 31. Juli 2024 ein Amt der Niedersächsischen Besoldungsordnung A des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes in der Fassung vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 308; 2017 S. 64), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. November 2023 (Nds. GVBl. S. 260), innehatten, welches in der Besoldungsordnung A nicht mehr aufgeführt ist, werden nach Maßgabe der Anlage 19 in das entsprechende neue Amt übergeleitet. 2Werden in der Anlage 19 für ein bisheriges Amt zwei neue Ämter aufgeführt, so richtet sich die Überleitung nach der Schülerzahl der Schule, bei der die Beamtin oder der Beamte am 1. August 2024 verwendet wird; § 7 Abs. 6 gilt entsprechend."

  4. 4.

    Die Anlage 1 (zu § 5 Abs. 3, §§ 22, 23 Abs. 3 sowie den §§ 37 und 39) wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In der Besoldungsgruppe A 9 werden das Amt "Lehrerin für Fachpraxis, Lehrer für Fachpraxis4)5)" und die Fußnote 5 gestrichen.

    2. b)

      Die Besoldungsgruppe A 10 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Das Amt "Fachlehrerin, Fachlehrer

        • an einer Grund-, Haupt-, Real- oder Förderschule mit Lehrbefähigung für mindestens zwei musisch-technische Fächer -3)"

        wird gestrichen.

      2. bb)

        Bei dem Amt "Lehrerin für Fachpraxis, Lehrer für Fachpraxis" wird das Fußnotenzeichen "4)" durch die Fußnotenzeichen "3) 4) 7)" ersetzt.

      3. cc)

        In der Fußnote 4 wird die Angabe "A 9 oder" gestrichen.

      4. dd)

        Es wird die folgende Fußnote 7 angefügt:

        "7)
        Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis, denen ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 vor dem 1. August 2024 übertragen wurde, erhalten eine allgemeine Stellenzulage nach Anlage 9 Nr. 2 a."

    3. c)

      Die Besoldungsgruppe A 11 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Bei dem Amt "Lehrerin für Fachpraxis, Lehrer für Fachpraxis" wird das Fußnotenzeichen "5)" angefügt.

      2. bb)

        In der Fußnote 4 wird die Angabe "A 9 oder" gestrichen.

      3. cc)

        Es wird die folgende Fußnote 5 angefügt:

        "5)
        Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis, denen ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 oder A 11 vor dem 1. August 2024 übertragen wurde, erhalten eine allgemeine Stellenzulage nach Anlage 9 Nr. 2 a."

    4. d)

      In der Besoldungsgruppe A 12 werden die Ämter "Konrektorin, Konrektor", "Lehrerin, Lehrer", "Realschullehrerin, Realschullehrer" und "Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor" jeweils mit allen Angaben sowie die Fußnoten 5 und 7 gestrichen.

    5. e)

      Die Besoldungsgruppe A 13 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Es werden die folgenden Ämter eingefügt:

        "Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor

        • als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Oberschule mit einer Schülerzahl von mehr als 287 -6)

        Lehrerin, Lehrer an einer Förderschule

        • mit dem Schwerpunkt Sehen im Landesbildungszentrum für Blinde

        • mit dem Schwerpunkt Hören in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte".

      2. bb)

        Das Amt "Förderschullehrerin, Förderschullehrer4)" erhält folgende Fassung:

        "Förderschullehrerin, Förderschullehrer4)

        • mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bei einer dieser Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung -

        • bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung -".

      3. cc)

        Das Amt "Förderschulrektorin, Förderschulrektor" erhält folgende Fassung:

        "Förderschulrektorin, Förderschulrektor

        • als Leiterin oder Leiter

          • des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule6),

          • des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule6),

          • einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl bis 80 -6)

          • einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen mit einer Schülerzahl bis 40 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl bis 30 -7)".

      4. dd)

        Das Amt "Konrektorin, Konrektor" erhält folgende Fassung:

        "Konrektorin, Konrektor

        • bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung -

        • als Fachberaterin oder Fachberater in der Schulaufsicht -

        • als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Oberschule mit einer Schülerzahl von mehr als 287 -6)".

      5. ee)

        Das Amt "Lehrerin, Lehrer" erhält folgende Fassung:

        "Lehrerin, Lehrer

        • an einer allgemeinbildenden Schule -4)

        • im Sekundarbereich I bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten -10)14)".

      6. ff)

        Das Amt "Realschulkonrektorin, Realschulkonrektor" wird mit allen Angaben gestrichen.

      7. gg)

        Das Amt "Realschullehrerin, Realschullehrer" erhält folgende Fassung:

        "Realschullehrerin, Realschullehrer

        • bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung -

        • mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung -4)".

      8. hh)

        Das Amt "Realschulrektorin, Realschulrektor" wird mit allen Angaben gestrichen.

      9. ii)

        Das Amt "Rektorin, Rektor" erhält folgende Fassung:

        "Rektorin, Rektor

        • als Leiterin oder Leiter

          • des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule6),

          • des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule6),

          • einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl bis 80 -6)".

      10. jj)

        Das Amt "Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor" wird mit allen Angaben gestrichen.

      11. kk)

        Die Fußnote 10 erhält folgende Fassung:

        "10)
        Mit Ausnahme des Sekundarbereichs I am Gymnasium sowie dem gymnasialen Zweig einer Kooperativen Gesamtschule und an der Integrierten Gesamtschule."

      12. ll)

        Es wird die folgende Fußnote 14 angefügt:

        "14)
        Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8."

    6. f)

      Die Besoldungsgruppe A 14 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Das Amt "Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor" erhält folgende Fassung:

        "Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor

        • als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters

          • einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen mit einer Schülerzahl von 91 bis 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von 61 bis 120,

          • einer Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 120 mit Ausnahme einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen2),

          • einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 540,

          • einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360,

          • einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 3602),

          • eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 -

        • bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung -

        • als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule -

        • als Jahrgangsleiterin oder Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule -".

      2. bb)

        Das Amt "Förderschulrektorin, Förderschulrektor" erhält folgende Fassung:

        "Förderschulrektorin, Förderschulrektor

        • einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen mit einer Schülerzahl von 41 bis 90 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von 31 bis 60 -

        • einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen mit einer Schülerzahl von 91 bis 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von 61 bis 120 -2)

        • als die Didaktische Leiterin oder der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540 -

        • als Leiterin oder Leiter

          • einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 180,

          • einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 3602),

          • eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360,

          • eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 3602),

          • des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule,

          • des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule2),

          • des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule,

          • des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule -2)

        • mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bei einer der Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung an einem Gymnasium oder einer berufsbildenden Schule zur Wahrnehmung schulfachlicher Aufgaben -".

      3. cc)

        Es wird das folgende Amt eingefügt:

        "Konrektorin, Konrektor

        • als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters

          • einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360,

          • einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 3602),

          • eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 -

        • als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule -

        • als Jahrgangsleiterin oder Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule -

        • bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung -

        • als Fachberaterin oder Fachberater in der Schulaufsicht -".

      4. dd)

        Die Ämter "Realschulkonrektorin, Realschulkonrektor" und "Realschulrektorin, Realschulrektor" werden jeweils mit allen Angaben gestrichen.

      5. ee)

        Das Amt "Rektorin, Rektor" erhält folgende Fassung:

        "Rektorin, Rektor

        • als Leiterin oder Leiter

          • einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 180,

          • einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 3602),

          • eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360,

          • eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 3602),

          • des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule,

          • des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule2),

          • des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule,

          • des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule -2),

        • bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung -".

      6. ff)

        Das Amt "Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förderschulkonrektor" erhält folgende Fassung:

        "Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förderschulkonrektor

        • an einer Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 180

        • an einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 540 -".

      7. gg)

        Es wird das folgende Amt eingefügt:

        "Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor

        • an einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 540 -".

      8. hh)

        Das Amt "Zweite Realschulkonrektorin, Zweiter Realschulkonrektor" wird mit allen Angaben gestrichen.

    7. g)

      Die Besoldungsgruppe A 15 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Das Amt "Förderschulrektorin, Förderschulrektor" erhält folgende Fassung:

        "Förderschulrektorin, Förderschulrektor

        • einer Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 120 mit Ausnahme einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen -

        • als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360 -

        • an einer berufsbildenden Schule oder an einem Gymnasium zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben -

        • bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung -".

      2. bb)

        Es wird das folgende Amt eingefügt:

        "Direktorin, Direktor

        • als Leiterin oder Leiter eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl bis 150 -1)4)".

      3. cc)

        Das Amt "Realschulrektorin, Realschulrektor" wird mit allen Angaben gestrichen.

      4. dd)

        Es wird das folgende Amt eingefügt:

        "Rektorin, Rektor

        • als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360 -

        • bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung -".

      5. ee)

        Das Amt "Studiendirektorin, Studiendirektor" wird wie folgt geändert:

        1. aaa)

          Bei dem Funktionszusatz "als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters" werden die Angaben

          "-
          eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl bis 1504)

          -
          eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl von mehr als 1501)4)"

          gestrichen.

        2. bbb)

          Bei dem Funktionszusatz "als Leiterin oder Leiter" wird die Angabe

          "-
          eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl bis 1501)4)"

          gestrichen.

    8. h)

      Die Besoldungsgruppe A 16 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Es wird das folgende Amt eingefügt:

        "Direktorin, Direktor

        • als Leiterin oder Leiter eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl von mehr als 1502)".

      2. bb)

        Bei dem Amt "Oberstudiendirektorin, Oberstudiendirektor" und dem Funktionszusatz "als Leiterin oder Leiter" wird die Angabe

        "-
        eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl von mehr als 1502)"

        gestrichen.

      3. cc)

        Es wird das folgende Amt eingefügt:

        "Pflegedirektorin, Pflegedirektor des Maßregelvollzugszentrums Niedersachsen".

    9. i)

      Der Abschnitt "Künftig wegfallende Ämter" wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Die Besoldungsgruppe A 10 wird wie folgt geändert:

        1. aaa)

          Bei dem Amt "Fachlehrerin, Fachlehrer" wird der folgende Funktionszusatz eingefügt:

          "-
          an einer Grund-, Haupt-, Real- oder Förderschule mit Lehrbefähigung für mindestens zwei musisch-technische Fächer -5)".

        2. bbb)

          Es wird die folgende Fußnote 5 angefügt:

          "5)
          Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2."

      2. bb)

        Die Besoldungsgruppe A 12 wird mit allen Angaben gestrichen.

      3. cc)

        Die Besoldungsgruppe A 13 wird wie folgt geändert:

        1. aaa)

          Es wird das folgende Amt eingefügt:

          "Lehrerin, Lehrer

          • mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern, wenn sich die Lehrbefähigung auf Gymnasien erstreckt, bei einer dieser Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung -7)".

        2. bbb)

          Dem Amt "Realschullehrerin, Realschullehrer" wird der folgende Funktionszusatz angefügt:

          "-
          als Fachberaterin oder Fachberater in der Schulaufsicht -".

        3. ccc)

          Es wird das folgende Amt angefügt:

          "Realschulrektorin, Realschulrektor

          • als Leiterin oder Leiter des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule -6)".

        4. ddd)

          Es werden die folgenden Fußnoten 6 und 7 angefügt:

          "6)
          Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.

          7)
          Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2."

      4. dd)

        Die Besoldungsgruppe A 14 wird wie folgt geändert:

        1. aaa)

          Es werden die folgenden Ämter angefügt:

          "Realschulkonrektorin, Realschulkonrektor

          • als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters

            • einer Realschule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 -

            • einer Realschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360 -1),

            • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540 -1),

            • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig -1)

          • als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule -

          • als Jahrgangsleiterin oder Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule -

          • bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung -

          • als Fachberaterin oder Fachberater in der Schulaufsicht -

          Realschulrektorin, Realschulrektor

          • als Leiterin oder Leiter

            • des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule -

            • des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule -1)

          • einer Realschule mit einer Schülerzahl bis 180 -

          • einer Realschule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 -1)

          Zweite Realschulkonrektorin, Zweiter Realschulkonrektor

          • an einer zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 180 am Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540 -

          • einer Realschule mit einer Schülerzahl von mehr als 540 -".

        2. bbb)

          Es wird die folgende Fußnote 1 angefügt:

          "1)
          Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8."

      5. ee)

        Die Besoldungsgruppe A 15 wird wie folgt geändert:

        1. aaa)

          Es wird das folgende Amt eingefügt:

          "Realschulrektorin, Realschulrektor

          • bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung -

          • einer Realschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360 -

          • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540 -

          • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Schülerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig -".

        2. bbb)

          Es wird das folgende Amt eingefügt:

          "Studiendirektorin, Studiendirektor

          • als Leiterin oder als Leiter eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl bis 150 -2)3)".

        3. ccc)

          Es werden die folgenden Fußnoten 2 und 3 angefügt:

          "2)
          Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.

          3)
          Bei Bildungsgängen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Schülerinnen oder Schüler mit Teilzeitunterricht als eine Schülerin oder ein Schüler."

      6. ff)

        Die Besoldungsgruppe A 16 wird wie folgt geändert:

        1. aaa)

          Es wird das folgende Amt eingefügt:

          "Oberstudiendirektorin, Oberstudiendirektor

          • als Leiterin oder Leiter eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl von mehr als 150 -1)".

        2. bbb)

          Es wird die folgende Fußnote 1 angefügt:

          "1)
          Bei Bildungsgängen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Schülerinnen oder Schüler mit Teilzeitunterricht als eine Schülerin oder ein Schüler."

  5. 5.

    Die Anlage 2 (zu § 5 Abs. 3, § 22 Abs. 1 und § 37) wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Die Besoldungsgruppe B 2 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Bei dem Amt "Abteilungsdirektorin, Abteilungsdirektor" wird der folgende Funktionszusatz eingefügt:

        "-
        als allgemeine Vertreterin oder allgemeiner Vertreter der Direktorin oder des Direktors der Polizeiakademie Niedersachsen -".

      2. bb)

        Bei dem Amt "Direktorin, Direktor der Feuerwehr" wird im Funktionszusatz die Zahl "400 000" durch die Zahl "200 000" ersetzt.

      3. cc)

        Es wird das folgende Amt eingefügt:

        "Vizepräsidentin, Vizepräsident der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen".

    2. b)

      Die Besoldungsgruppe B 3 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Es wird das folgende Amt eingefügt:

        "Direktorin, Direktor der Feuerwehr

        • bei einer Stadt mit einer Einwohnerzahl von mehr als 400 000 -".

      2. bb)

        Bei dem Amt "Landesbranddirektorin, Landesbranddirektor" wird das Fußnotenzeichen "6)" angefügt.

      3. cc)

        Es wird die folgende Fußnote 6 angefügt:

        "6)
        Wenn nicht in der Besoldungsgruppe B 6".

    3. c)

      In der Besoldungsgruppe B 6 wird das folgende Amt eingefügt:

      "Landesbranddirektorin, Landesbranddirektor

      • bei einer obersten Landesbehörde als Leiterin oder Leiter einer großen oder bedeutenden Abteilung -".

  6. 6.

    In der Anlage 4 (zu § 5 Abs. 3 sowie den §§ 32 und 37) wird die Besoldungsgruppe R 3 wie folgt geändert:

    1. a)

      Bei dem Amt "Leitende Oberstaatsanwältin, Leitender Oberstaatsanwalt" wird dem Funktionszusatz "- als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht" das Fußnotenzeichen "3)" angefügt.

    2. b)

      Es wird die folgende Fußnote 3 angefügt:

      "3)
      Erhält als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter einer Generalstaatsanwältin oder eines Generalstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage 8."

  7. 7.

    Die Anlage 6 (zu § 22 Abs. 2 Satz 4) wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Nummer 4 werden in der Spalte "Zusatz zu den Grundamtsbezeichnungen" die folgenden Zeilen in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:

      "Gesundheits...",

      "Pflege..." und

      "Weinkontroll...".

    2. b)

      In Nummer 6 werden in der Spalte "Zusatz zu den Grundamtsbezeichnungen" die folgenden Zeilen in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:

      "Gesundheits..." und

      "Pflege...".

  8. 8.

    Die Anlage 8 (zu § 37) wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Unter der Überschrift wird das Datum "1. Dezember 2022" durch das Datum "1. Januar 2024" ersetzt.

    2. b)

      Unter der Überschrift wird das Datum "1. Januar 2024" durch das Datum "1. August 2024" ersetzt.

    3. c)

      Nummer 1 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Die Zeilen

        "A 125188,31
        A 12787,11"

        werden gestrichen.

      2. bb)

        Bei der Besoldungsgruppe A 13 wird unter der Angabe "Fußnote" die Angabe "7" durch die Angabe "7, 14" ersetzt.

      3. cc)

        Der Abschnitt "Künftig wegfallende Ämter" wird wie folgt geändert:

        1. aaa)

          Es wird die folgende Zeile angefügt:

          "A 152225,90".
        2. bbb)

          Die Zeile

          "A 12187,11"

          wird gestrichen.

        3. ccc)

          Es werden die folgenden Zeilen eingefügt:

          "A 136225,90
          A 141225,90".
    4. d)

      In Nummer 3 wird bei der Besoldungsgruppe R 3 unter der Angabe "Fußnote" die Angabe "1, 2" durch die Angabe "1 bis 3" ersetzt.

  9. 9.

    Die Anlage 9 (zu § 38) wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nummer 4 wird gestrichen.

    2. b)

      Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 4.

  10. 10.

    Die Anlage 10 (zu den §§ 38 und 44 Abs. 2) wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Unter der Überschrift wird das Datum "1. Dezember 2022" durch das Datum "1. August 2024" ersetzt.

    2. b)

      In der Spalte "Dem Grunde nach geregelt in" wird die Angabe "Nummern 2 bis 5" durch die Angabe "Nummern 2 bis 4" ersetzt.

  11. 11.

    Die Anlage 11 (zu § 39) wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Nummer 9 werden jeweils die Worte "obersten Behörden" durch das Wort "Behörden" ersetzt.

    2. b)

      Nummer 10 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

      "1Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten während der Verwendung bei obersten Gerichtshöfen oder Behörden des Bundes eine Stellenzulage in der nach dem Besoldungsrecht des Bundes bestimmten Höhe, wenn der Bund den Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bei seinen obersten Gerichtshöfen oder Behörden eine Stellenzulage gewährt und soweit der Bund diese erstattet."

    3. c)

      Nummer 12 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Absatz 1 wird gestrichen.

      2. bb)

        Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden Absätze 1 und 2.

      3. cc)

        Absatz 4 wird gestrichen.

      4. dd)

        Die bisherigen Absätze 5 und 6 werden Absätze 3 und 4.

      5. ee)

        Im neuen Absatz 3 wird die Angabe "1 bis 4" durch die Angabe "1 und 2" ersetzt.

  12. 12.

    Die Anlage 12 (zu § 39) wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Unter der Überschrift wird das Datum "1. Juli 2023" durch das Datum "1. Januar 2024" ersetzt.

    2. b)

      Unter der Überschrift wird das Datum "1. Januar 2024" durch das Datum "1. August 2024" ersetzt.

    3. c)

      Bei der Angabe "Nummer 5 Abs. 3" wird in der Spalte "Monatsbeträge in Euro" die Zahl "110" durch die Zahl "180" ersetzt.

    4. d)

      Die Angabe "Nummer 10 Abs. 1" wird mit allen Angaben gestrichen.

    5. e)

      Unter der Angabe "Nummer 12 Abs. 1" wird in der Spalte "Monatsbeträge in Euro" die Zahl "51,13" durch die Zahl "76,69" ersetzt.

    6. f)

      Unter der Angabe "Nummer 12 Abs. 2" wird in der Spalte "Monatsbeträge in Euro" die Zahl "76,69" durch die Zahl "150,00" ersetzt.

    7. g)

      Die Angabe "Nummer 12 Abs. 3 und 4" wird mit allen Angaben gestrichen.

  13. 13.

    Die Anlage 13 (zu § 47 Abs. 6) wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Unter der Überschrift wird das Datum "1. Dezember 2022" durch das Datum "1. August 2024" ersetzt.

    2. b)

      Unter der Angabe "Beamtinnen und Beamten im Schuldienst" wird die Nummer 1 mit allen Angaben gestrichen.

    3. c)

      Die bisherigen Nummern 2 bis 4 werden Nummern 1 bis 3.

  14. 14.

    In Anlage 15 (zu § 58) wird die Tabelle wie folgt geändert:

    1. a)

      Unter der Überschrift wird das Datum "1. Dezember 2022" durch das Datum "1. August 2024" ersetzt.

    2. b)

      In der Spalte Einstiegsamt wird die Angabe "Nummer 5" durch die Angabe "Nummer 4" ersetzt.

  15. 15.

    Es wird die folgende Anlage 19 (zu § 70 Abs. 4) angefügt:

    " Anlage 19

    (zu § 70 Abs. 4)

    Überleitungsübersicht

    Bisheriges AmtNeues Amt
    Besoldungsgruppe A 9
    Lehrerin für Fachpraxis, Lehrer für Fachpraxis
    Besoldungsgruppe A 10
    Lehrerin für Fachpraxis, Lehrer für Fachpraxis
    Besoldungsgruppe A 12
    Lehrerin, Lehrer an einer allgemeinbildenden Schule
    Besoldungsgruppe A 13
    Lehrerin, Lehrer an einer allgemeinbildenden Schule
    Besoldungsgruppe A 12
    Realschullehrerin, Realschullehrer mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung
    Besoldungsgruppe A 13
    Realschullehrerin, Realschullehrer mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung
    Besoldungsgruppe A 12
    mit Amtszulage
    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14

    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 12
    mit Amtszulage
    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14

    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 12
    mit Amtszulage
    Konrektorin, Konrektor bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
    Besoldungsgruppe A 13

    Konrektorin, Konrektor bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
    Besoldungsgruppe A 12
    mit Amtszulage
    Lehrerin, Lehrer an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen im Landesbildungszentrum für Blinde
    Besoldungsgruppe A 13

    Lehrerin, Lehrer an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen im Landesbildungszentrum für Blinde
    Besoldungsgruppe A 12
    mit Amtszulage
    Lehrerin, Lehrer an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte
    Besoldungsgruppe A 13

    Lehrerin, Lehrer an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte
    Besoldungsgruppe A 12
    mit Amtszulage
    Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 14

    Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 12
    mit Amtszulage
    Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 14

    Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 12
    mit Amtszulage
    Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 14

    Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 13

    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 13
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 13
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 13
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 13
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als Jahrgangsleiterin oder Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als Jahrgangsleiterin oder Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 13

    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als Leiterin oder Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule
    oder
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 13

    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl bis 180
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl bis 80
    oder
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 180
    Besoldungsgruppe A 13
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als Leiterin oder Leiter eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 13

    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als Leiterin oder Leiter einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 80
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl bis 80
    Besoldungsgruppe A 13

    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als Leiterin oder Leiter einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 180
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl bis 80
    oder
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 180
    Besoldungsgruppe A 13
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als zweite Konrektorin, zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 14
    Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förderschulkonrektor an einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 13
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als zweite Konrektorin, zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 14
    Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förderschulkonrektor an einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 13

    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 13
    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 13
    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 13
    Konrektorin, Konrektor als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 14
    Konrektorin, Konrektor als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 13
    Konrektorin, Konrektor als Jahrgangsleiterin oder Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 14
    Konrektorin, Konrektor als Jahrgangsleiterin oder Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 13

    Realschullehrerin, Realschullehrer mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen oder der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen und bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Lehrerin, Lehrer im Sekundarbereich I bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten
    Besoldungsgruppe A 13

    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule
    oder
    Besoldungsgruppe A 14
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 13
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 13

    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl bis 180
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl bis 80
    oder
    Besoldungsgruppe A 14
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 180
    Besoldungsgruppe A 13

    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 80
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl bis 80
    Besoldungsgruppe A 13

    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 180
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl bis 80
    oder
    Besoldungsgruppe A 14
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 180
    Besoldungsgruppe A 13
    Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 14
    Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 13
    Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 14
    Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180
    Besoldungsgruppe A 14

    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als Leiterin oder Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als Leiterin oder Leiter des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14

    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als Leiterin oder Leiter eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als Leiterin oder Leiter einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 81 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14

    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 180
    oder
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschullehrerin, Förderschullehrer als Leiterin oder Leiter einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 40 und einer Gesamtschülerzahl bis 80
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl bis 80
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180
    Besoldungsgruppe A 14

    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Realschulkonrektorin, Realschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14

    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 81 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14

    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 180
    oder
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 13
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Realschule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14

    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14

    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl bis 540
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    oder
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als die Didaktische Leiterin oder der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als die Didaktische Leiterin oder der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von 41 bis 90 und einer Gesamtschülerzahl von 81 bis 180
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 180
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 15
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Realschule mit einer Schülerzahl bis 180
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 180
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 15
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 15
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 180
    oder
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14

    Realschulkonrektorin, Realschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Realschulkonrektorin, Realschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl bis 540
    Besoldungsgruppe A 14
    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    oder
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Realschulrektorin, Realschulrektor einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 180
    oder
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 15
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Rektorin, Rektor einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 15
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Rektorin, Rektor einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 15
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förderschulkonrektor an einer Förderschule mit Schwerpunkt Lernen mit einer Schülerzahl von mehr als 270 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 180
    Besoldungsgruppe A 14
    Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förderschulkonrektor an einer Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 180
    Besoldungsgruppe A 14
    Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förderschulkonrektor an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 14
    Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förderschulkonrektor an einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 14
    Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förderschulkonrektor an einer zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 180 am Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 14
    Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förderschulkonrektor an einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 14
    Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förderschulkonrektor einer Realschule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 14
    Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förderschulkonrektor an einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen mit einer Schülerzahl von mehr als 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 120
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 120 mit Ausnahme einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Realschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von 91 bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Realschule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 15

    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl bis 540
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    oder
    Besoldungsgruppe A 15
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Realschulrektorin, Realschulrektor einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 15

    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Realschulrektorin, Realschulrektor einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl bis 540
    Besoldungsgruppe A 14
    mit Amtszulage
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    oder
    Besoldungsgruppe A 15
    Rektorin, Rektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 15
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen mit einer Schülerzahl von mehr als 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 120
    Besoldungsgruppe A 15
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor einer Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 120 mit Ausnahme einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen
    Besoldungsgruppe A 15
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 15
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 15
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Realschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 15
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 15
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
    Besoldungsgruppe A 15
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
    Besoldungsgruppe A 15
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Schülerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig
    Besoldungsgruppe A 15
    Förderschulrektorin, Förderschulrektor als Leiterin oder Leiter einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360"