Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Art. 6 HBeglG 2024 - Änderung des Gesetzes über das "Sondervermögen Wohnungsbau, Wirtschaft und Agrar"

Bibliographie

Titel
Haushaltsbegleitgesetz 2024
Redaktionelle Abkürzung
HBeglG 2024,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

§ 3 des Gesetzes über das "Sondervermögen Wohnungsbau, Wirtschaft und Agrar" vom 15. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 597), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (Nds. GVBl. S. 423), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Am Ende der Nummer 3 wird das Wort "und" gestrichen.

  2. 2.

    Am Ende der Nummer 4 wird der Punkt durch das Wort "und" ersetzt.

  3. 3.

    Es wird die folgende Nummer 5 angefügt:

    "5.
    die Tilgung von Krediten, die von der Landestreuhandstelle - Norddeutsche Landesbank Girozentrale - zur Finanzierung der Wohnraumförderprogramme bis einschließlich 2001 am Kreditmarkt aufgenommen worden sind."