Art. 6 HBeglG 2024 - Änderung des Gesetzes über das "Sondervermögen Wohnungsbau, Wirtschaft und Agrar"
Bibliographie
- Titel
- Haushaltsbegleitgesetz 2024
- Redaktionelle Abkürzung
- HBeglG 2024,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
§ 3 des Gesetzes über das "Sondervermögen Wohnungsbau, Wirtschaft und Agrar" vom 15. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 597), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (Nds. GVBl. S. 423), wird wie folgt geändert:
- 1.
Am Ende der Nummer 3 wird das Wort "und" gestrichen.
- 2.
Am Ende der Nummer 4 wird der Punkt durch das Wort "und" ersetzt.
- 3.
Es wird die folgende Nummer 5 angefügt:
"5.
die Tilgung von Krediten, die von der Landestreuhandstelle - Norddeutsche Landesbank Girozentrale - zur Finanzierung der Wohnraumförderprogramme bis einschließlich 2001 am Kreditmarkt aufgenommen worden sind."