Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 02.09.2004, Az.: 13 Verg 11/04
Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses bei Ausschluss der Ansprüche auf vertragsgemäße Erhaltung der Mietsache; Möglichkeit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus dem Werkvertrag
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 02.09.2004
- Aktenzeichen
- 13 Verg 11/04
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2004, 32518
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:2004:0902.13VERG11.04.0A
Rechtsgrundlage
- § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A
Fundstellen
- BauRB 2005, 20-21 (Volltext mit amtl. LS)
- IBR 2004, 589
- NZBau 2005, 52-53 (Volltext mit red./amtl. LS)
- OLGReport Gerichtsort 2004, 590-593
- VS 2005, 96
- ZfBR 2004, 829 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Zu der Frage, ob das einer Ausschreibung von Nahverkehrsleistungen zu Grunde gelegte Vertragswerk dem Bieter wegen Unklarheiten ein ungewöhnliches Wagnis aufbürdet, wenn der Auftraggeber Fahrzuege und Wartungsleistungen beistellt, sich daraus ergebende eigene Vertragspflichten aber dadurch ersetzt, dass er eigene Ansprüche aus den Verträgen mit dem Hersteller und Wartungsunternehmen an den Auftragnehmer abtritt.