Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 28.02.1994, Az.: 2 M 221/94

Gebot; Beschleunigung disziplinarrechtlicher Ermittlungen; Verzögerung; Rechtsanspruch; Bewerbungsverfahren; Dienstvergehen; Beförderungseignung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
28.02.1994
Aktenzeichen
2 M 221/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 14046
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0228.2M221.94.0A

Fundstelle

  • OVGE MüLü 44, 470

Amtlicher Leitsatz

Aus dem Gebot, disziplinarrechtliche Ermittlungen beschleunigt zu führen, ergibt sich auch im Falle einer Verzögerung der Ermittlungen kein Rechtsanspruch des Betroffenen, ein Bewerbungsverfahren bis zur Klärung der durch den Verdacht eines Dienstvergehens entstandenen Zweifel an der Beförderungseignung hinauszuschieben.