Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.02.1994, Az.: 1 L 5673/92
Gemeinde; Planungshoheit ; Verletzung; Bauvoranfrage; Baugenehmigungsbehörde; Vorbescheid; Änderung der planerischen Vorstellungen
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 25.02.1994
- Aktenzeichen
- 1 L 5673/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 14026
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1994:0225.1L5673.92.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Stade 22.04.1992 - 2 A 15/91
Rechtsgrundlagen
- § 71 Abs. 1 BauO ND
- § 73 Abs. 1 BauO ND
- § 36 BauGB
- Art. 28 Abs. 2 GG
- § 14 BauGB
Fundstellen
- ND MBl 1994, 1050
- NVwZ-RR 1995, 498 (amtl. Leitsatz)
- OVGE MüLü 44, 463
Amtlicher Leitsatz
Eine Gemeinde wird in ihrer Planungshoheit verletzt, wenn eine Bauvoranfrage (für ein Vorhaben im Gebiet eines Bebauungsplanes) entgegen dem in BauO ND § 71 Abs 1 vorgesehenen Weg nicht bei ihr, sondern unmittelbar bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht wird und der Bauvorbescheid ohne Beteiligung der Gemeinde erteilt wird, obwohl sich die planerischen Vorstellungen der Gemeinde gegenüber dem Bebauungsplan geändert haben.