Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.02.1994, Az.: 1 L 5673/92

Gemeinde; Planungshoheit ; Verletzung; Bauvoranfrage; Baugenehmigungsbehörde; Vorbescheid; Änderung der planerischen Vorstellungen

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
25.02.1994
Aktenzeichen
1 L 5673/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 14026
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0225.1L5673.92.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Stade 22.04.1992 - 2 A 15/91

Fundstellen

  • ND MBl 1994, 1050
  • NVwZ-RR 1995, 498 (amtl. Leitsatz)
  • OVGE MüLü 44, 463

Amtlicher Leitsatz

Eine Gemeinde wird in ihrer Planungshoheit verletzt, wenn eine Bauvoranfrage (für ein Vorhaben im Gebiet eines Bebauungsplanes) entgegen dem in BauO ND § 71 Abs 1 vorgesehenen Weg nicht bei ihr, sondern unmittelbar bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht wird und der Bauvorbescheid ohne Beteiligung der Gemeinde erteilt wird, obwohl sich die planerischen Vorstellungen der Gemeinde gegenüber dem Bebauungsplan geändert haben.