Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.02.1994, Az.: 11 L 5381/92

Vietnamesischer Gastarbeiter; Ostblock; Rückkehr; Bestrafung; Straffreiheitsklausel; Reintegrationsabkommen; Illegaler Auslandaufenthalt

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
24.02.1994
Aktenzeichen
11 L 5381/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 14017
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0224.11L5381.92.0A

Fundstelle

  • ND MBl 1994, 1052

Amtlicher Leitsatz

Unverfolgt ausgereisten vietnamesischen Gastarbeitern aus den Ländern des früheren "Ostblocks" droht im Falle ihrer Rückkehr nach Vietnam nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Bestrafung wegen unerlaubten Verbleibens im Ausland nach Art 89 des vietnamesischen Strafgesetzbuches (vietStGB).

Nach neuerer Erkenntnislage fällt dieser Personenkreis allerdings nicht unter die Straffreiheitsklausel des Reintegrationsabkommens. Da der vietnamesische Staat in diesem Zusammenhang aber gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich auf die Bestrafung des illegalen Auslandsaufenthalts verzichtet hat und für eine gegenteilige Praxis keine Erkenntnisse vorliegen, ist auch das Reintegrationsabkommen ein Indiz dafür, daß von der Anwendung des Art 89 vietStGB in der Regel kein Gebrauch gemacht wird.