Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.02.1994, Az.: 11 L 5381/92
Vietnamesischer Gastarbeiter; Ostblock; Rückkehr; Bestrafung; Straffreiheitsklausel; Reintegrationsabkommen; Illegaler Auslandaufenthalt
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 24.02.1994
- Aktenzeichen
- 11 L 5381/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 14017
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1994:0224.11L5381.92.0A
Fundstelle
- ND MBl 1994, 1052
Amtlicher Leitsatz
Unverfolgt ausgereisten vietnamesischen Gastarbeitern aus den Ländern des früheren "Ostblocks" droht im Falle ihrer Rückkehr nach Vietnam nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Bestrafung wegen unerlaubten Verbleibens im Ausland nach Art 89 des vietnamesischen Strafgesetzbuches (vietStGB).
Nach neuerer Erkenntnislage fällt dieser Personenkreis allerdings nicht unter die Straffreiheitsklausel des Reintegrationsabkommens. Da der vietnamesische Staat in diesem Zusammenhang aber gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich auf die Bestrafung des illegalen Auslandsaufenthalts verzichtet hat und für eine gegenteilige Praxis keine Erkenntnisse vorliegen, ist auch das Reintegrationsabkommen ein Indiz dafür, daß von der Anwendung des Art 89 vietStGB in der Regel kein Gebrauch gemacht wird.