Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 16.02.1994, Az.: 13 L 8142/91
Historische Stiftung; Kirchliche Stiftung; Gründung; Entwicklung; Satzung ; Kirchliche Aufgaben; Organisatorische Verbundenheit mit der Kirche
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 16.02.1994
- Aktenzeichen
- 13 L 8142/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 13975
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1994:0216.13L8142.91.0A
Rechtsgrundlagen
- § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StiftG ND
- § 21 Abs. 1 StiftG ND
Fundstellen
- DÖV 1994, 1053-1055 (Volltext mit amtl. LS)
- NdsRpfl 1994, 286
- OVGE MüLü 44, 448
Amtlicher Leitsatz
Für die Feststellung, ob es sich bei einer historischen Stiftung um eine kirchliche Stiftung im Sinne von § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 NdsStiftG (StiftG ND) handelt, kommt es nicht entscheidend auf eine Betrachtung der Entwicklung an, die die Stiftung im Laufe ihres Bestehens seit ihrer Gründung genommen hat. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob die Stiftung gegenwärtig aufgrund ihrer Satzung dazu bestimmt ist, kirchliche Aufgaben zu erfüllen und ob sie organisatorisch mit einer Kirche verbunden ist.