Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 16.02.1994, Az.: 13 L 8142/91

Historische Stiftung; Kirchliche Stiftung; Gründung; Entwicklung; Satzung ; Kirchliche Aufgaben; Organisatorische Verbundenheit mit der Kirche

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
16.02.1994
Aktenzeichen
13 L 8142/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13975
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0216.13L8142.91.0A

Fundstellen

  • DÖV 1994, 1053-1055 (Volltext mit amtl. LS)
  • NdsRpfl 1994, 286
  • OVGE MüLü 44, 448

Amtlicher Leitsatz

Für die Feststellung, ob es sich bei einer historischen Stiftung um eine kirchliche Stiftung im Sinne von § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 NdsStiftG (StiftG ND) handelt, kommt es nicht entscheidend auf eine Betrachtung der Entwicklung an, die die Stiftung im Laufe ihres Bestehens seit ihrer Gründung genommen hat. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob die Stiftung gegenwärtig aufgrund ihrer Satzung dazu bestimmt ist, kirchliche Aufgaben zu erfüllen und ob sie organisatorisch mit einer Kirche verbunden ist.