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Niedersächsisches Gesundheitsfachberufegesetz (NGesFBG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesundheitsfachberufegesetz (NGesFBG)
Amtliche Abkürzung
NGesFBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Vom 15. September 2016 (Nds. GVBl. S. 208 - VORIS 21064 -) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Mai 2023 (Nds. GVBl. S. 80)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen; Förderung von Schulen in freier Trägerschaft
Weiterbildungsbezeichnungen1
Voraussetzungen, Aufhebung und Unwirksamkeit der Erlaubnis2
Anerkennung von Weiterbildungsstätten3
Bescheinigungen für den Dienstleistungsverkehr4
Zusammenarbeit und Amtshilfe5
Gegenseitige Unterrichtung6
Beschwerdeverfahren7
Förderung von Schulen in freier Trägerschaft für Gesundheitsfachberufe und für Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen sowie Atem-, Sprech- und Stimmlehrer8
Zuständige Behörde9
Ordnungswidrigkeiten10
Übergangsvorschriften11
Zweiter Abschnitt
Ausführung des Pflegeberufegesetzes
Ombudsstelle12
Finanzierung und Statistik13
Dritter Abschnitt
Berufe in der Pflege
Berufspflichten für Berufe in der Pflege14
Ethikkommission für Berufe in der Pflege15

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung von Vorschriften über Berufsbezeichnungen, Berufsausübung und Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen und zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes vom 15. September 2016 (Nds. GVBl. S. 208)