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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 11 PolSportRdErl - Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter für den Polizeisport

Bibliographie

Titel
Sport und Leistungsfähigkeit in der Polizei
Redaktionelle Abkürzung
PolSportRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

11.1 Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für den Polizeisport sowie ihr oder ihm zugeordnete Mitarbeitende sind bei der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen angesiedelt.

11.2 Sie unterstehen in dieser Funktion der Fachaufsicht des MI, verkehren zur Erfüllung der Aufgaben unmittelbar mit der oder dem Polizeisportbeauftragten und erhalten von ihr oder ihm Aufträge zur Planung und Durchführung des Sports in der Polizei des Landes Niedersachsen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 14 des RdErl. vom 25. November 2020 (Nds. MBl. S. 1589)