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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 PolSportRdErl - Gesundheits- und Präventionssport

Bibliographie

Titel
Sport und Leistungsfähigkeit in der Polizei
Redaktionelle Abkürzung
PolSportRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

5.1 Gesundheits- und Präventionssportangebote sind im Rahmen des Dienstsports verstärkt zu berücksichtigen. Sie sollen eine gesundheitsorientierte Ausgestaltung dienstlicher Sportangebote bewirken und die gesundheitsabträglichen Begleitumstände des Polizeidienstes kompensieren. Der Gesundheits- und Präventionssport berücksichtigt besonders die individuellen Möglichkeiten und den Trainingszustand der Teilnehmenden. Dabei kommt der Wechselbeziehung zwischen Körper und Seele i. S. der Gesunderhaltung und der Steigerung des persönlichen Wohlbefindens besondere Bedeutung zu.

5.2 Die Inhalte des Gesundheits- und Präventionssports sind im Wesentlichen:

  • Informationen über einen gesunden Lebensstil,

  • Aufklärung über gesundheitliche Risikofaktoren wie Bewegungsmangel, Stress, Rauchen und Fehlernährung und daraus resultierende Folgen wie z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes mellitus und Rückenschmerzen,

  • moderates Herz-Kreislauftraining, z. B. Walking, Nordic Walking, Jogging, Fahrradfahren, Schwimmen, Aquafitness, Ergometertraining,

  • gesundheitsorientiertes Fitness- und Koordinationstraining mit und ohne Gerät, z. B. Aerobic, Kraftausdauertraining mit und ohne Gerät, funktionelle Gymnastik, Yoga,

  • Rückenschule mit Schwerpunkt Körperwahrnehmung und -erfahrung sowie Training der motorischen Grundeigenschaften Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit und Koordination,

  • Stressbewältigungs- und Entspannungstraining,

  • Informationen über gesunde Ernährung.

5.3 Die Teilnehmenden sollen hierbei auch in die Lage versetzt werden, Gesundheits- und Präventionssport eigenständig durchzuführen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 14 des RdErl. vom 25. November 2020 (Nds. MBl. S. 1589)