Abschnitt 20 VAFamGDRdErl
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Versorgungsausgleichs nach §§ 1587 ff. BGB; Auskünfte an Familiengerichte über beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaften und -ansprüche
- Redaktionelle Abkürzung
- VAFamGDRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442000046030
Die Bezugserlasse zu a, b, c und e werden hiermit aufgehoben.
Wenn eine Auskunft abweichend von den Nrn. 10.5 Abs. 2, 10.8, 11.1, 11.2 und 18 erteilt wurde, das Versorgungsausgleichsverfahren aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, ist dem Gericht nachträglich eine geänderte Auskunft zu übermitteln. Eingelegte Rechtsmittel, die durch eine nachträgliche Änderung der Wertberechnung als unbegründet anzusehen sind, sind zurückzunehmen.
An das
Landesverwaltungsamt - Beamtenversorgung -.
Nachrichtlich:
An die
Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.