Abschnitt 20 VAFamGDRdErl
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Versorgungsausgleichs nach §§ 1587 ff. BGB; Auskünfte an Familiengerichte über beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaften und -ansprüche
- Redaktionelle Abkürzung
- VAFamGDRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442000046030
Die Bezugserlasse zu a bis e werden hiermit aufgehoben.
Wenn eine Auskunft abweichend von der Nrn. 10.5 Abs. 2, 10.8, 11.1, 11.2, 15.3.1, 15.3.2, 18 und 19 erteilt wurde, das Versorgungsausgleichsverfahren aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, ist dem Gericht nachträglich eine geänderte Auskunft zu übermitteln.
An das
Landesverwaltungsamt - Beamtenversorgung -.
Nachrichtlich:
An die
Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.