Abschnitt 14 VAFamGDRdErl
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Versorgungsausgleichs nach §§ 1587 ff. BGB; Auskünfte an Familiengerichte über beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaften und -ansprüche
- Redaktionelle Abkürzung
- VAFamGDRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442
Zu Tz. 2.6 des Vordrucks
14.1
In den Fällen der Tz. 10.6 sind hinter den Worten "Bemessungsgrundlagen" die Worte "unter Beachtung des § 5 Abs. 5 Satz 2 BeamtVG" einzufügen.
14.2
Der Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG bleibt als ehegattenbezogener Bestandteil im Hinblick auf § 1587a Abs. 8 BGB außer Betracht.
14.3
Ggf. ist der sich ergebende Mindestversorgungsbezug anzugeben. Auch hierbei kann nur der Ortszuschlag der Stufe 1 ohne den Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG zugrunde gelegt werden.