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  • ab 04.08.1982 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 14 VAFamGDRdErl

Bibliographie

Titel
Durchführung des Versorgungsausgleichs nach §§ 1587 ff. BGB; Auskünfte an Familiengerichte über beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaften und -ansprüche
Redaktionelle Abkürzung
VAFamGDRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442

Zu Tz. 2.6 des Vordrucks

14.1
In den Fällen der Tz. 10.6 sind hinter den Worten "Bemessungsgrundlagen" die Worte "unter Beachtung des § 5 Abs. 5 Satz 2 BeamtVG" einzufügen.

14.2
Der Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG bleibt als ehegattenbezogener Bestandteil im Hinblick auf § 1587a Abs. 8 BGB außer Betracht.

14.3
Ggf. ist der sich ergebende Mindestversorgungsbezug anzugeben. Auch hierbei kann nur der Ortszuschlag der Stufe 1 ohne den Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG zugrunde gelegt werden.