§ 4 ZustVO-Justiz - Streitigkeiten nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten in der Gerichtsbarkeit und der Justizverwaltung (ZustVO-Justiz)
- Amtliche Abkürzung
- ZustVO-Justiz
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30000
1Das Landgericht Hannover ist für die Bezirke aller Landgerichte zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ergeben. 2Für Entscheidungen über Berufungen und Beschwerden ist für die Bezirke aller Oberlandesgerichte das Oberlandesgericht Celle zuständig.