§ 9 SBKG - Aufsicht
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die "Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz"
- Redaktionelle Abkürzung
- SBKG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22100
Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht des für Kultur zuständigen Ministeriums und hinsichtlich der Aufgaben nach § 3 Abs. 2, soweit es sich um Aufgaben des Landes handelt, dessen Fachaufsicht.