Abschnitt 7 RBezErl - Amtliches Festpunktinformationssystem
Bibliographie
- Titel
- Realisierung, Führung und Bereitstellung des Landesbezugssystems in Niedersachsen (Raumbezugserlass)
- Redaktionelle Abkürzung
- RBezErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21160
7.1 Führung
Der Nachweis der Festpunkte ist flächendeckend, vollständig und aktuell im AFIS zu führen. Die Qualität des Nachweises ist zu prüfen und durch kontinuierliche Pflege sicherzustellen.
Die verfügbaren Angaben sind durch Metadaten zu beschreiben.
Zu jeder Festpunktart können weitere Attribute geführt werden.
Die Koordinaten der GGP und der LFP sind im amtlichen Lagebezugssystem auf Millimeter nachzuweisen.
Die ellipsoidischen und physikalischen Höhen sind auf Millimeter nachzuweisen.
Die Schwerewerte sind auf 10-8 ms-2 nachzuweisen.
Die Koordinaten von Höhen- und Schwerefestpunkten sind auf mindestens einen Meter genau zu führen.
Im Nachweis werden außer den aktuellen auch historische Daten von Festpunkten dauerhaft gespeichert (Anlage 3).
Im AFIS werden alle Veränderungen der Festpunkte in Form einer Vollhistorie geführt.
Die Messwerte und die Vermessungs- und Berechnungsergebnisse der Arbeiten im Landesbezugssystem sind zu dokumentieren und dauerhaft zu archivieren.
7.2 Bereitstellung
Die Angaben des Landesbezugssystems werden als Einzelnachweise und Punktlisten in Form von Standardpräsentationen sowie in Festpunktübersichten bereitgestellt.
Die Bereitstellung erfolgt auf Antrag, soweit die sachgerechte Verwendung gewährleistet ist und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Grundsätzlich nicht abgegeben werden Unterlagen über unterirdische Festlegungen, Rohrfestpunkte, GGP des bundeseinheitlichen Festpunktfeldes und Referenzstationspunkte, nach Bergrecht erhobene Vermessungsergebnisse und Nachweise über Festpunkte in militärischen Schutzgebieten.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 9 des RdErl. vom 27. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1721)