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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 RBezErl - Einheitlicher integrierter geodätischer Raumbezug

Bibliographie

Titel
Realisierung, Führung und Bereitstellung des Landesbezugssystems in Niedersachsen (Raumbezugserlass)
Redaktionelle Abkürzung
RBezErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

1.1 Grundsätze

Der einheitliche integrierte geodätische Raumbezug wird durch das Landesbezugssystem realisiert.

Das Landesbezugssystem wird nach § 1 Abs. 1 NVermG landesweit flächendeckend vorgehalten, um für jeden Punkt der Landesfläche die Lage, Position, Höhe und Schwere in einem einheitlichen geodätischen System bestimmen zu können.

Das Landesbezugssystem hat eine Basisfunktion für raumbezogene Informationen, die dauerhaft zu gewährleisten ist. Nach § 1 Abs. 3 NVermG haben Behörden und andere Stellen des Landes eigene raumbezogene Informationen auf das Landesbezugssystem zu gründen (Referenzgebot). Damit wird die Voraussetzung für die Bereitstellung in der Geodateninfrastruktur nach § 5 Abs. 1 NGDIG erfüllt.

Das Landesbezugssystem wird auf der Grundlage bundesweit einheitlicher Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) geführt. Es ist in den einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens der Bundesrepublik Deutschland eingebunden. Das Landesbezugssystem ist mit den europäischen Raumbezugssystemen sowie den internationalen geodätischen Netzen zu verknüpfen.

Das Landesbezugssystem ist so zu realisieren, zu führen und bereitzustellen, dass es für die aktuelle, flächendeckende und zuverlässige Erhebung und Führung von Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters, der Geotopografie und des Raumbezugs geeignet ist. Es dient der Georeferenzierung raumbezogener Fachdaten z. B. aus dem Umweltbereich, der Wasserwirtschaft, dem Verkehrssektor oder der Ver- und Entsorgung. Darüber hinaus dient es den Anwendungen in der Hydrografie, Land- und Fortwirtschaft, Ortung und Navigation, Hochwasser- und Küstenschutz und dem Katastrophenschutz.

Das Landesbezugssystem ist als Grundlage für weiterführende Lage-, Höhen- und Schweremessungen, Ingenieurvermessungen und Deformationsanalysen geeignet. Es dient der Erforschung der Figur der Erde und der Gestalt von Teilen der Erdoberfläche sowie des äußeren Erdschwerefeldes. Es trägt zur Analyse geodynamischer Prozesse bei.

1.2 Definitionen

Das Landesbezugssystem wird durch dauerhaft vermarkte Vermessungspunkte (Festpunkte) realisiert, deren Koordinaten, Höhen und Schwerewerte mit geodätischen Methoden bestimmt sind und die im Nachweis des Landesbezugssystems unter einer eindeutigen Punktkennung (Anlage 1) geführt werden. Die Festpunkte bilden homogene Festpunktfelder und sind entsprechend ihrer Ordnung klassifiziert.

Die Raum-, Höhen- und Schwerebezugssysteme werden im hochpräzisen dreidimensionalen geodätischen Grundnetz sowie im Referenzstationsnetz kombiniert und im Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeld geführt.

Der geodätische Raumbezug wird durch fünf Festpunktarten realisiert:

  • Geodätische Grundnetzpunkte (GGP),

  • Lagefestpunkte (LFP),

  • Höhenfestpunkte (HFP),

  • Schwerefestpunkte (SFP),

  • Referenzstationspunkte (RSP).

Die Festpunktfelder umfassen sowohl Festpunkte, die ein Teil des bundesweit einheitlichen integrierten Raumbezugs sind, als auch weitere landesspezifisch erforderliche Festpunkte.

Zu den bundesweit einheitlich definierten Festpunkten gehören die GGP, die Höhenfestpunkte 1. Ordnung, die Schwerefestpunkte 1. Ordnung und die Referenzstationspunkte. Die jeweils zu bestimmende Position, Lage, Höhe oder Schwere dieser Punkte ist auf identischen oder unmittelbar benachbarten Vermarkungen zusammenhängend in einer Messepoche zu bestimmen.

Bei den landesspezifischen Festpunkten wird zwischen Verdichtungspunkten und Bestandspunkten unterschieden. Verdichtungspunkte sind die landesspezifischen Geodätischen Grundnetzpunkte (GGP-NI), die Höhenfestpunkte 2. Ordnung sowie die weiteren Schwerefestpunkte.

Bestandspunkte sind die Festpunkte der 1. bis 4. Ordnung des Lagefestpunktfeldes und die Festpunkte der 3. und 4. Ordnung des Höhenfestpunktfeldes.

Grundsätzlich sind für die Bestimmung von Positionen und Lagekoordinaten satellitengeodätische Verfahren, für die Bestimmung physikalischer Höhen das Präzisionsnivellement und für die Bestimmung von Schwerewerten die Absolut- oder Relativschweremessungen einzusetzen.

Die fachlichen Bestimmungsverfahren sollen dem aktuellen Stand der Wissenschaft und der technischen Entwicklung entsprechen und müssen den Genauigkeitsanforderungen dieses RdErl. genügen.

Für die Festpunkte werden Koordinaten, Höhen und Schwerewerte, bezogen auf das zugehörige Koordinatenreferenzsystem, bestimmt, geführt und bereitgestellt (Anlage 2). Zu einem Festpunkt können Werte mit verschiedenen Statusangaben geführt werden (Anlage 3).

Der Nachweis der Festpunkte ist digital zu führen.

Die Bereitstellung des Landesbezugssystems erfolgt aus dem Amtlichen Festpunktinformationssystem (AFIS), über den Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung (SAPOS) und über Geodatendienste.

Für den Anschluss von Liegenschaftsvermessungen an das Landesbezugssystem können Aufnahmepunkte als Netzpunkte des Liegenschaftskatasters genutzt werden.

Für Sonderaufgaben des Landes können weitere Bezugssysteme und Netze geführt werden.

Das Landesbezugssystem kann übergangsweise durch Vorstufen realisiert werden.

1.3 Aufgabenwahrnehmung

Die Einführung eines Landesbezugssystems erfolgt durch das für Vermessung und Geoinformation zuständige Ministerium.

Die Aufgaben der Realisierung, Führung und Bereitstellung des Landesbezugssystems werden durch den Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation wahrgenommen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 9 des RdErl. vom 27. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1721)