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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 RBezErl - Satellitenpositionierungsdienst

Bibliographie

Titel
Realisierung, Führung und Bereitstellung des Landesbezugssystems in Niedersachsen (Raumbezugserlass)
Redaktionelle Abkürzung
RBezErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

6.1 Grundlage

Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung ermöglicht die dreidimensionale Positionierung im Landesbezugssystem. Der Satellitenpositionierungsdienst basiert auf den bundesweit eingerichteten Referenzstationen und arbeitet nach bundesweit einheitlichen Richtlinien der AdV.

Grundlage des Satellitenpositionierungsdienstes sind die hochgenauen Koordinaten der Referenzstationspunkte.

6.2 Dienste

Zur Koordinatenbestimmung im Landesbezugssystem werden die für Echtzeitanwendungen und die für spätere Berechnungen erforderlichen Daten über Dienste bereitgestellt.

Folgende Dienste sind mit unterschiedlichen Genauigkeitsniveaus für Anwendungen in Echtzeit und im Postprocessing verfügbar:

  • Echtzeitpositionierungsdienst (EPS)

    (0,3 bis 0,8 m Lage; 0,5 bis 1,5 m ellipsoidische Höhe),

  • Hochpräziser Echtzeitpositionierungsdienst (HEPS)

    (1 bis 2 cm Lage; 2 bis 3 cm ellipsoidische Höhe),

  • Geodätischer Postprocessing Positionierungsdienst (GPPS)

    (≤ 1 cm Lage; 1 bis 2 cm ellipsoidische Höhe).

Die Positionierungsdienste sind dauerhaft landesweit flächendeckend zur Verfügung zu stellen.

Die Korrekturdaten werden über Kommunikationswege, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, bereitgestellt.

Für die Dienste werden die GNSS-Signale genutzt.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 9 des RdErl. vom 27. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1721)