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  • ab 15.12.2010 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 SchallSchERdErl - 2. Antragsverfahren

Bibliographie

Titel
Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach den §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Redaktionelle Abkürzung
SchallSchERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

2.1
Die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen erfolgt auf Antrag. Für den Antrag soll das Antragsmuster (Anlage 1) verwendet werden.

2.2
Über den Antrag entscheidet die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, in deren Gebiet die bauliche Anlage liegt. Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung unmittelbar bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die zweite Ausfertigung des Antrages ist für den Zahlungspflichtigen bestimmt.

2.3
Der Antrag muss enthalten:

  1. a)

    Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,

  2. b)

    Bezeichnung des Grundstücks nach Ort, Straße, Hausnummer, Grundbuch und Liegenschaftskataster,

  3. c)

    Angaben zur Antragsberechtigung (Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung, Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter),

  4. d)

    Angaben über das Baujahr des Gebäudes und, soweit möglich, Angabe des Aktenzeichens der Baugenehmigung,

  5. e)

    Angaben über den Umfang der baulichen Schallschutzmaßnahmen (Schallschutz für sämtliche oder einzelne Räume),

  6. f)

    Angaben über die Art der baulichen Schallschutzmaßnahmen (z. B. Einbau von Lärmschutzfenstern; bei Maßnahmen zur Verbesserung der Schalldämmung der Wände und Decken eine Beschreibung über Wandaufbau, Deckenaufbau und der verwendeten Baustoffe, Belüftungseinrichtungen),

  7. g)

    Angaben über die Höhe der Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen.

Die untere Bauaufsichtsbehörde kann weitere Angaben fordern, insbesondere Informationen über den vorhandenen und erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2. FlugLSV, wenn diese zur Entscheidung über den Antrag erforderlich sind. Für die schalltechnische Objektbeurteilung soll das Muster (Anlage 2) verwendet werden.

2.4
Dem Antrag sind folgende Unterlagen in einfacher Ausfertigung beizufügen:

  1. a)

    aktueller Lageplan (Flurkarte) im Maßstab 1 : 1.000,

  2. b)

    beglaubigter aktueller Grundbuchauszug oder beglaubigter Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch,

  3. c)

    Geschossgrundrisse, in denen Aufenthaltsräume möglich sind, mit Angabe der jeweiligen Raumnutzungen und zeichnerische Darstellungen des Gebäudeschnitts (Maßstab 1 : 100),

  4. d)

    Wohnflächenberechnung nach § 42 der II. BV i. d. F. vom 12.10.1990, zuletzt geändert durch Artikel 78 Abs. 2 des Gesetzes vom 23.11.2007 (BGBl. I S. 2614),

  5. e)

    Rechnungsbelege über die Aufwendungen für die baulichen Schallschutzmaßnahmen (die Rechnungen brauchen nicht bezahlt zu sein).