Abschnitt 8 SchallSchERdErl - 8. Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach den §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
- Redaktionelle Abkürzung
- SchallSchERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21072
Dieser RdErl. tritt am 15.12.2010 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 14.12.2010 außer Kraft.
An die
unteren Bauaufsichtsbehörden