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  • ab 15.12.2010 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 SchallSchERdErl - 7. Gebühren

Bibliographie

Titel
Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach den §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Redaktionelle Abkürzung
SchallSchERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

Für Amtshandlungen in Erstattungsverfahren nach den §§ 9 und 10 FluLärmG sind keine Gebühren zu erheben.