Art. 11 LPartGlG - Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften
- Redaktionelle Abkürzung
- LPartGlG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
In § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 232), werden nach dem Wort "verheiratet" die Worte "oder durch Lebenspartnerschaft verbunden" eingefügt und das Wort "eheähnlichen" durch die Worte "ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen" ersetzt.