Art. 3 LPartGlG - Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften
- Redaktionelle Abkürzung
- LPartGlG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 4. März 1971 (Nds. GVBl. S. 73), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Juni 2008 (Nds. GVBl. S. 210), wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 13 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort "Eheschließung" ein Komma und die Worte "Begründung einer Lebenspartnerschaft" eingefügt.
- 2.
§ 17 wird wie folgt geändert:
- a)
In der Überschrift werden nach dem Wort "Ehegatten" die Worte "und Lebenspartner" eingefügt.
- b)
In Satz 1 werden nach dem Wort "Ehegatten" die Worte "oder Lebenspartner" eingefügt.
- c)
In Satz 2 werden nach dem Wort "Ehegatten" die Worte "oder Lebenspartnern" eingefügt.