Art. 8 LPartGlG - Änderung des Aufnahmegesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften
- Redaktionelle Abkürzung
- LPartGlG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
In § 1 Abs. 4 Satz 2 des Aufnahmegesetzes vom 11. März 2004 (Nds. GVBl. S. 100), geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 710), werden nach dem Wort "tragen" ein Semikolon und die Worte "Lebenspartnerinnen und Lebenspartner jeweils gleichen Geschlechts stehen Ehegatten gleich, wenn die Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder Rechtsvorschriften eines anderen Staates, die dem Lebenspartnerschaftsgesetz sachlich im Wesentlichen entsprechen, begründet wurde" eingefügt.