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  • ab 01.02.2022 (aktuelle Fassung)

Art. 13 EGFL/ELER-HBStV - Verwaltungsvereinbarung zum Staatsvertrag

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen
Redaktionelle Abkürzung
EGFL/ELER-HBStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78120

Die für die Durchführung zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der vertragsschließenden Länder regeln nähere Einzelheiten zu diesem Staatsvertrag durch eine Verwaltungsvereinbarung oder gemeinsame Runderlasse. Artikel 6 bleibt hiervon unberührt.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Artikel 17 Absatz 1 Satz 2 des Staatsvertrages vom 15. Februar 2022 (Nds. GVBl. S. 350)