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§ 10 StBerVG - Leistungen des Steuerberaterversorgungswerks

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die Versorgung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten
Amtliche Abkürzung
StBerVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
62050010000000

(1) Das Steuerberaterversorgungswerk erbringt nach Maßgabe der Satzung auf Antrag folgende Leistungen:

  1. 1.

    Altersrente,

  2. 2.

    Berufsunfähigkeitsrente,

  3. 3.

    Hinterbliebenenrente und Rente für hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,

  4. 4.

    Erstattung oder Übertragung von Beiträgen,

  5. 5.

    Kapitalabfindungen.

(2) Die Satzung kann ein Sterbegeld sowie Zuschüsse für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit vorsehen.