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§ 10 StBerVG - Leistungen des Steuerberaterversorgungswerks

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die Versorgung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten
Amtliche Abkürzung
StBerVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
62050010000000

(1) Das Steuerberaterversorgungswerk erbringt nach Maßgabe der Satzung auf Antrag folgende Leistungen:

  1. 1.
    Altersrente,
  2. 2.
    Berufsunfähigkeitsrente,
  3. 3.
    Hinterbliebenenrente,
  4. 4.
    Erstattung oder Übertragung von Beiträgen,
  5. 5.
    Kapitalabfindungen.

(2) Die Satzung kann ein Sterbegeld sowie Zuschüsse für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit vorsehen.