§ 15 StBerVG - Aufsicht
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über die Versorgung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten
- Amtliche Abkürzung
- StBerVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 62050010000000
Aufsichtsbehörde ist das für die Versicherungsaufsicht zuständige Ministerium.