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  • ab 31.12.1999 (aktuelle Fassung)

§ 15 StBerVG - Aufsicht

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die Versorgung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten
Amtliche Abkürzung
StBerVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
62050010000000

Aufsichtsbehörde ist das für die Versicherungsaufsicht zuständige Ministerium.