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  • ab 01.01.1993 (aktuelle Fassung)

Anhang 1 GrenzübZusA - Protokoll

Bibliographie

Titel
Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen
Redaktionelle Abkürzung
GrenzübZusA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300160000000

Bei Unterzeichnung des Abkommens zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen am 23. Mai 1991 in Isselburg haben die Vertragsparteien folgende Vereinbarungen getroffen, die als Bestandteil des Abkommens gelten:
Die Vertragsparteien werden um eine einheitliche Auslegung dieses Abkommens in seinem Geltungsbereich bemüht sein. Diesem Ziel dient bereits die von den Vertragsparteien gemeinsam erarbeitete Begründung zu dem Abkommen, die die Vertragsparteien dem Abkommen jeweils im Rahmen der innerstaatlichen Zustimmungsverfahren beifügen werden. Hält eine Vertragspartei Konsultationen über die Auslegung oder die Anwendung des Abkommens für erforderlich, werden sich die Vertragsparteien zu diesem Zweck auf der Ebene der zuständigen Ministerien treffen.
Geschehen zu Isselburg-Anholt am 23. Mai 1991 in vier Urschriften, jede in deutscher und niederländischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Für das Land Niedersachsen
Gerhard Schröder

Für das Land Nordrhein-Westfalen
Johannes Rau

Für die Bundesrepublik Deutschland
Hans-Dietrich Genscher

Für das Königreich der Niederlande
van den Broek
Dales