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  • ab 01.01.1993 (aktuelle Fassung)

Art. 12 GrenzübZusA - Geltungsbereichsklausel

Bibliographie

Titel
Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen
Redaktionelle Abkürzung
GrenzübZusA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300160000000

In Bezug auf das Königreich der Niederlande gilt dieses Abkommen nur für das in Europa gelegene Hoheitsgebiet.