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  • ab 01.01.1993 (aktuelle Fassung)

Art. 13 GrenzübZusA - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen
Redaktionelle Abkürzung
GrenzübZusA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300160000000

Das Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem der letzte Unterzeichnerstaat den anderen Unterzeichnerstaaten mitteilt, dass die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten des Abkommens erfüllt sind. (1)

In Kraft getreten am 1. Januar 1993 (Bek. vom 10. Dezember 1992, Nds. GVBl. S. 352).