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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 SchFRdErl - Schullandheimaufenthalte

Bibliographie

Titel
Schulfahrten
Redaktionelle Abkürzung
SchFRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

4.1 In den Schuljahrgängen 5 bis 10 sowie in der Einführungs- und Qualifikationsphase der Gymnasien, Gesamtschulen und Beruflichen Gymnasien kann zusätzlich ein Schullandheimaufenthalt unter Inanspruchnahme von bis zu sechs Unterrichtstagen durchgeführt werden.

4.2 Bei der Gestaltung von Schullandheimaufenthalten ist die KMK-Empfehlung "Zur pädagogischen Bedeutung und Durchführung von Schullandheimaufenthalten" nach der Bezugsbekanntmachung zu a zu beachten.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 15 des Runderlasses vom 1. Januar 2023 (SVBl. S. 9)