Abschnitt 4 SchFRdErl - Schullandheimaufenthalte
Bibliographie
- Titel
- Schulfahrten
- Redaktionelle Abkürzung
- SchFRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
4.1 In den Schuljahrgängen 5 bis 10 sowie in der Einführungs- und Qualifikationsphase der Gymnasien, Gesamtschulen und Beruflichen Gymnasien kann zusätzlich ein Schullandheimaufenthalt unter Inanspruchnahme von bis zu sechs Unterrichtstagen durchgeführt werden.
4.2 Bei der Gestaltung von Schullandheimaufenthalten ist die KMK-Empfehlung "Zur pädagogischen Bedeutung und Durchführung von Schullandheimaufenthalten" nach der Bezugsbekanntmachung zu a zu beachten.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 15 des Runderlasses vom 1. Januar 2023 (SVBl. S. 9)