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  • ab 01.07.2023 (aktuelle Fassung)

§ 4 ZustVO-Justiz - Streitigkeiten nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten in der Gerichtsbarkeit und der Justizverwaltung (ZustVO-Justiz)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-Justiz
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30000

1Das Landgericht Hannover ist für die Bezirke aller Landgerichte zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ergeben. 2Für Entscheidungen über Berufungen und Beschwerden ist für die Bezirke aller Oberlandesgerichte das Oberlandesgericht Celle zuständig.