Art. 13 EGFL/ELER-HBStV - Verwaltungsvereinbarung zum Staatsvertrag
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen
- Redaktionelle Abkürzung
- EGFL/ELER-HBStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78120
Die für die Durchführung zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der vertragsschließenden Länder regeln nähere Einzelheiten zu diesem Staatsvertrag durch eine Verwaltungsvereinbarung oder gemeinsame Runderlasse. Artikel 6 bleibt hiervon unberührt.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Artikel 17 Absatz 1 Satz 2 des Staatsvertrages vom 15. Februar 2022 (Nds. GVBl. S. 350)