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  • ab 01.04.2009 (aktuelle Fassung)

Art. 5 NBRModG - Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts 
Redaktionelle Abkürzung
NBRModG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Die Niedersächsische Gemeindeordnung in der Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (Nds. GVBl. S. 381), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 61 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 2 werden die Verweisung "§ 18 Abs. 4 Satz 2 und § 20" durch die Verweisung "§ 11 Abs. 3 und 4" und das Wort "gelten" durch das Wort "gilt" ersetzt.

  2. 2.

    In § 61b Satz 2 wird die Verweisung "§ 57" durch die Verweisung "§ 37" ersetzt.

  3. 3.

    § 71 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Der bisherige Satz 1 wird einziger Satz und wie folgt geändert:

      Das Wort "Kommunalverbände" wird durch das Wort "Gemeindeverbände" ersetzt.

    2. b)

      Satz 2 wird gestrichen.

  4. 4.

    In § 80 Abs. 6 Satz 2 wird die Verweisung "§ 87c" durch die Verweisung "§ 80" ersetzt.

  5. 5.

    § 81 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Satz 2 wird gestrichen.

    2. b)

      Die bisherigen Sätze 3 bis 9 werden Sätze 2 bis 8.

    3. c)

      Im neuen Satz 4 und im neuen Satz 5 wird jeweils die Verweisung "Satz 4" durch die Verweisung "Satz 3" ersetzt.