Art. 5 NBRModG - Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts
- Redaktionelle Abkürzung
- NBRModG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Die Niedersächsische Gemeindeordnung in der Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (Nds. GVBl. S. 381), wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 61 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 2 werden die Verweisung "§ 18 Abs. 4 Satz 2 und § 20" durch die Verweisung "§ 11 Abs. 3 und 4" und das Wort "gelten" durch das Wort "gilt" ersetzt.
- 2.
In § 61b Satz 2 wird die Verweisung "§ 57" durch die Verweisung "§ 37" ersetzt.
- 3.
§ 71 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
- a)
Der bisherige Satz 1 wird einziger Satz und wie folgt geändert:
Das Wort "Kommunalverbände" wird durch das Wort "Gemeindeverbände" ersetzt.
- b)
Satz 2 wird gestrichen.
- 4.
In § 80 Abs. 6 Satz 2 wird die Verweisung "§ 87c" durch die Verweisung "§ 80" ersetzt.
- 5.
§ 81 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
- a)
Satz 2 wird gestrichen.
- b)
Die bisherigen Sätze 3 bis 9 werden Sätze 2 bis 8.
- c)
Im neuen Satz 4 und im neuen Satz 5 wird jeweils die Verweisung "Satz 4" durch die Verweisung "Satz 3" ersetzt.