Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.04.2009 (aktuelle Fassung)

Art. 6 NBRModG - Änderung der Niedersächsischen Landkreisordnung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts 
Redaktionelle Abkürzung
NBRModG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Die Niedersächsische Landkreisordnung in der Fassung vom 30. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 510), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (Nds. GVBl. S. 381), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 55 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 2 werden die Verweisung "§ 18 Abs. 4 Satz 2 und § 20" durch die Verweisung "§ 11 Abs. 3 und 4" und das Wort "gelten" durch das Wort "gilt" ersetzt.

  2. 2.

    In § 55b Satz 2 wird die Verweisung "§ 57" durch die Verweisung "§ 37" ersetzt.

  3. 3.

    In § 61 Abs. 6 Satz 2 wird die Verweisung "§ 87c" durch die Verweisung "§ 80" ersetzt.

  4. 4.

    § 62 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Satz 2 wird gestrichen.

    2. b)

      Die bisherigen Sätze 3 bis 9 werden Sätze 2 bis 8.

    3. c)

      Im neuen Satz 4 und im neuen Satz 5 wird jeweils die Verweisung "Satz 4" durch die Verweisung "Satz 3" ersetzt.