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  • ab 01.04.2022 (aktuelle Fassung)

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure im öffentlichen Gesundheitsdienst (APVO-HygK)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure im öffentlichen Gesundheitsdienst (APVO-HygK)
Amtliche Abkürzung
APVO-HygK
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21061

Vom 18. März 2022 (Nds. GVBl. S. 164 - VORIS 21061 -)

Aufgrund des § 2 Abs. 4 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 24. März 2006 (Nds. GVBl. S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Februar 2022 (Nds. GVBl. S. 134), wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Regelungsbereich, Ausbildungsziel1
Ausbildungsbehörde, Ausbildungsleitung2
Zulassung zur Ausbildung3
Gliederung und Dauer der Ausbildung4
Inhalt der praktischen Ausbildung, Ausbildungsstellen5
Bewertung von Leistungen während der praktischen Ausbildung6
Theoretische Ausbildung7
Staatliche Prüfung8
Inkrafttreten9
Inhalte der praktischen AusbildungAnlage 1
Berichtsheft über die praktische Ausbildung zur Hygienekontrolleurin oder zum HygienekontrolleurAnlage 2
Bescheinigung über die praktische Ausbildung zur Hygienekontrolleurin oder zum HygienekontrolleurAnlage 3