§ 1 APVO-HygK - Regelungsbereich, Ausbildungsziel
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure im öffentlichen Gesundheitsdienst (APVO-HygK)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-HygK
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21061
(1) Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure im öffentlichen Gesundheitsdienst.
(2) Ziel der Ausbildung ist es, die zur Erfüllung der Aufgaben von Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleuren im öffentlichen Gesundheitsdienst erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.