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  • ab 01.04.2022 (aktuelle Fassung)

§ 7 APVO-HygK - Theoretische Ausbildung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure im öffentlichen Gesundheitsdienst (APVO-HygK)
Amtliche Abkürzung
APVO-HygK
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21061

1Die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf organisiert und koordiniert die theoretische Ausbildung. 2Die theoretische Ausbildung richtet sich nach § 7 und den Anlagen 3 und 5 APO-Hyg.-Kontr.