§ 10 StBerVG - Leistungen des Steuerberaterversorgungswerks
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über die Versorgung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten
- Amtliche Abkürzung
- StBerVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 62050010000000
(1) Das Steuerberaterversorgungswerk erbringt nach Maßgabe der Satzung auf Antrag folgende Leistungen:
- 1.
Altersrente,
- 2.
Berufsunfähigkeitsrente,
- 3.
Hinterbliebenenrente und Rente für hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
- 4.
Erstattung oder Übertragung von Beiträgen,
- 5.
Kapitalabfindungen.
(2) Die Satzung kann ein Sterbegeld sowie Zuschüsse für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit vorsehen.