Anlage 2 NBesG - Besoldungsordnung B
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
- Amtliche Abkürzung
- NBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
(zu § 5 Abs. 3, § 22 Abs. 1 und § 37)
Besoldungsgruppe B 1
Besoldungsgruppe B 2
Abteilungsdirektorin, Abteilungsdirektor
als Leiterin oder Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung
bei einer Mittel- oder Oberbehörde,
bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiterin oder Leiter mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist -
als Leiterin oder Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches des Landesamtes für Steuern Niedersachsen, wenn sie oder er für den eigenen und mindestens einen weiteren Bereich Vertreterin oder Vertreter einer Abteilungsleitung ist -
als allgemeine Vertreterin oder allgemeiner Vertreter der Direktorin oder des Direktors der Polizeiakademie Niedersachsen -
Abteilungsleiterin, Abteilungsleiter in der Betriebsleitung der Anstalt Niedersächsische Landesforsten
Ärztliche Direktorin, Ärztlicher Direktor des Maßregelvollzugszentrums Niedersachsen
Direktorin, Direktor - als Leiterin oder Leiter der Leibniz Universität IT Services der Universität Hannover
Direktorin, Direktor als Leiterin oder Leiter eines Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung
Direktorin, Direktor als Leiterin oder Leiter des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung
Direktorin, Direktor bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung
als stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn die Erste Direktorin oder der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 3 eingestuft ist -
Direktorin, Direktor beim Amt für regionale Landesentwicklung
Direktorin, Direktor des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - beim Landkreis Cloppenburg -
Direktorin, Direktor des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
als Leiterin oder Leiter des Landesbetriebes Landesvermessung und Geobasisinformation -
Direktorin, Direktor der Feuerwehr
bei einer Stadt mit einer Einwohnerzahl von mehr als 200 000 -
Direktorin, Direktor der Niedersächsischen Versorgungskasse
Direktorin, Direktor der Polizei
im für Inneres zuständigen Ministerium -
Direktorin, Direktor der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz
Direktorin, Direktor des Landesbetriebes für Mess- und Eichwesen Niedersachsen
Direktorin, Direktor des Landesmuseums Hannover
Direktorin, Direktor des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung
Geschäftsbereichsleiterin, Geschäftsbereichsleiter des Landesbetriebes IT.Niedersachsen
Geschäftsbereichsleiterin, Geschäftsbereichsleiter der Landwirtschaftskammer
Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Logistik Zentrums Niedersachsen
Kammerdirektorin, Kammerdirektor der Klosterkammer Hannover
Leitende Direktorin, Leitender Direktor
als der Landrätin oder dem Landrat unmittelbar unterstellte Leiterin oder unmittelbar unterstellter Leiter einer großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit eines Landkreises mit einer Einwohnerzahl von mehr als 200 000 - 2)
als einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit unmittelbar unterstellte Leiterin oder unmittelbar unterstellter Leiter einer großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit der Region Hannover - 2)
als einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit unmittelbar unterstellte Leiterin oder unmittelbar unterstellter Leiter einer großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit einer Stadt mit einer Einwohnerzahl von mehr als 200 000 2) -
Ministerialrätin, Ministerialrat 1)3)
bei einer obersten Landesbehörde -
Polizeivizepräsidentin, Polizeivizepräsident
Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege
Präsidentin, Präsident des Landesarchivs
Verwaltungsdirektorin, Verwaltungsdirektor des Maßregelvollzugszentrums Niedersachsen
Vizepräsidentin, Vizepräsident der Anstalt Niedersächsische Landesforsten
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamtes für Statistik Niedersachsen
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landeskriminalamtes
Vizepräsidentin, Vizepräsident der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Niedersächsischen Landesamtes für Bau und Liegenschaften
Wenn nicht in der Besoldungsgruppe A 16 oder B 3.
Mit einem auf die Fachrichtung verweisenden Zusatz.
Die Zahl der Planstellen für Leitende Ministerialrätinnen und Leitende Ministerialräte in der Besoldungsgruppe B 3 und für Ministerialrätinnen und Ministerialräte in den Besoldungsgruppen B 2 und B 3 darf zusammen 60 Prozent der Gesamtzahl der Planstellen für Leitende Ministerialrätinnen und Leitende Ministerialräte in der Besoldungsgruppe B 3 und für Ministerialrätinnen und Ministerialräte nicht überschreiten.
Besoldungsgruppe B 3
Direktorin, Direktor bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung
als stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn die Erste Direktorin oder der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 4 eingestuft ist -
Direktorin, Direktor der Feuerwehr
bei einer Stadt mit einer Einwohnerzahl von mehr als 400 000 -
Direktorin, Direktor der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
Direktorin, Direktor der Polizeiakademie Niedersachsen
Direktorin, Direktor der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Erste Direktorin, Erster Direktor eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherung
als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer oder Vorsitzende oder Vorsitzender der Geschäftsführung bei höchstens 900 000 Versicherten und laufenden Rentenfällen -
Geschäftsbereichsleiterin, Geschäftsbereichsleiter der Landwirtschaftskammer
als allgemeine Vertreterin oder allgemeiner Vertreter der Direktorin oder des Direktors der Landwirtschaftskammer -
Geschäftsführerin, Geschäftsführer der Tierseuchenkasse
Landesbranddirektorin, Landesbranddirektor 6)
Landespolizeidirektorin, Landespolizeidirektor
Leitende Ministerialrätin, Leitender Ministerialrat 2)
bei einer obersten Landesbehörde
als Leiterin oder Leiter einer Abteilung 3),
als Leiterin oder Leiter einer auf Dauer eingerichteten Gruppe von Referaten - 3),
als Präsidentin oder Präsident des Landesjustizprüfungsamtes -
als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer Abteilungsleiterin oder eines Abteilungsleiters, soweit kein Unterabteilungsleiter oder Gruppenleiter vorhanden ist - 3)4)
als Referatsleiterin oder Referatsleiter im für Inneres zuständigen Ministerium bei gleichzeitiger Funktion als Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter -
als Vertreterin oder Vertreter der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz -
Ministerialrätin, Ministerialrat 1)2)
bei einer obersten Landesbehörde, wenn nicht einer oder einem in Besoldungsgruppe B 3 oder B 4 eingestuften Gruppenleiterin oder Gruppenleiter unterstellt -
Polizeipräsidentin, Polizeipräsident
als Leiterin oder Leiter einer Polizeidirektion oder der Polizeibehörde für zentrale Aufgaben - 5)
Präsidentin, Präsident der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Statistik Niedersachsen
Präsidentin, Präsident des Landesgesundheitsamtes
Präsidentin, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung
Präsidentin, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz
Regionaldirektorin, Regionaldirektor im Staatlichen Baumanagement Niedersachsen Region Nord-West
Verfassungsschutzvizepräsidentin, Verfassungsschutzvizepräsident
als stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter der Verfassungsschutzabteilung im für Inneres zuständigen Ministerium -
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamtes für Steuern Niedersachsen
als Leiterin oder Leiter einer Abteilung und als Vertreterin oder Vertreter der Präsidentin oder des Präsidenten -
Wenn nicht in der Besoldungsgruppe A 16 oder B 2.
Die Zahl der Planstellen für Leitende Ministerialrätinnen und Leitende Ministerialräte in der Besoldungsgruppe B 3 und für Ministerialrätinnen und Ministerialräte in den Besoldungsgruppen B 2 und B 3 darf zusammen 60 Prozent der Gesamtzahl der Planstellen für Leitende Ministerialrätinnen und Leitende Ministerialräte in der Besoldungsgruppe B 3 und für Ministerialrätinnen und Ministerialräte nicht überschreiten.
Wenn die Funktion nicht einem in eine höhere oder niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist.
Dieses Amt kann auch mehr als einer Beamtin oder einem Beamten übertragen werden, wenn es in großen und bedeutenden Abteilungen erforderlich ist, die Stellvertreterfunktion aufzuteilen.
Wenn nicht in der Besoldungsgruppe B 4.
Wenn nicht in der Besoldungsgruppe B 6
Besoldungsgruppe B 4
Direktorin, Direktor bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung
als stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn die Erste Direktorin oder der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist -
Erste Direktorin, Erster Direktor eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherung
als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer oder Vorsitzende oder Vorsitzender der Geschäftsführung bei mehr als 900 000 und höchstens 2,3 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen -
Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Landesbetriebes IT.Niedersachsen
Leitende Ministerialrätin, Leitender Ministerialrat
als Beauftragte oder Beauftragter für Investitions- und Planungsbeschleunigung sowie Bürgerbeteiligung -
bei einer obersten Landesbehörde
als Leiterin oder Leiter einer Abteilung 1),
als Leiterin oder Leiter einer Unterabteilung oder als Leiterin oder Leiter einer auf Dauer eingerichteten Gruppe von Referaten unter einer Beamtin oder einem Beamten, die oder der in Besoldungsgruppe B 7 eingestuft ist 2),
als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer Beamtin oder eines Beamtin, die oder der in Besoldungsgruppe B 7 eingestuft ist, soweit kein Unterabteilungsleiter oder Gruppenleiter vorhanden ist - 2)
als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter der Niedersächsischen Landesregierung für den Einsatz der Informationstechnik -
Polizeipräsidentin, Polizeipräsident
in Hannover -
Präsidentin, Präsident der Anstalt Niedersächsische Landesforsten
Präsidentin, Präsident der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie
Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Präsidentin, Präsident des Landeskriminalamtes
Präsidentin, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Bau und Liegenschaften
Wenn die Funktion nicht einem in eine höhere oder niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist.
Wenn die Funktion nicht einem in eine niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist.
Besoldungsgruppe B 5
Direktorin, Direktor bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung
als stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn die Erste Direktorin oder der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist -
Direktorin, Direktor des Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Erste Direktorin, Erster Direktor eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherung
als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer oder Vorsitzende oder Vorsitzender der Geschäftsführung bei mehr als 2,3 Millionen und höchstens 3,7 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen -
Ministerialdirigentin, Ministerialdirigent
bei einer obersten Landesbehörde als Leiterin oder Leiter einer Abteilung - 1)
Parlamentsrätin, Parlamentsrat
als Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Landtag -
Präsidentin, Präsident der Klosterkammer Hannover
Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Steuern Niedersachsen
Wenn die Funktion nicht einem in eine niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist.
Besoldungsgruppe B 6
Direktorin, Direktor der Landwirtschaftskammer
Erste Direktorin, Erster Direktor eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherung
als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer oder Vorsitzende oder Vorsitzender der Geschäftsführung bei mehr als 3,7 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen -
Landesbeauftragte, Landesbeauftragter für regionale Landesentwicklung
Landesbranddirektorin, Landesbranddirektor
bei einer obersten Landesbehörde als Leiterin oder Leiter einer großen oder bedeutenden Abteilung -
Landespolizeipräsidentin, Landespolizeipräsident
Ministerialdirigentin, Ministerialdirigent
als Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Landtag bei gleichzeitiger Leitung der Parlamentarischen Abteilung -
bei einer obersten Landesbehörde als Leiterin oder Leiter
einer großen oder bedeutenden Abteilung,
einer Hauptabteilung -
als Leiterin oder Leiter der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund -
Verfassungsschutzpräsidentin, Verfassungsschutzpräsident
als Leiterin oder Leiter der Verfassungsschutzabteilung im für Inneres zuständigen Ministerium -
Besoldungsgruppe B 7
Landesbeauftragte, Landesbeauftragter für den Datenschutz
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesrechnungshofs
Besoldungsgruppe B 8
Besoldungsgruppe B 9
Direktorin, Direktor beim Landtag 1)
Präsidentin, Präsident des Landesrechnungshofs 1)
Staatssekretärin, Staatssekretär 1)
Besoldungsgruppe B 10
Staatssekretärin, Staatssekretär
als Chefin oder Chef der Staatskanzlei -
Künftig wegfallende Ämter
Besoldungsgruppe B 2
Vizepräsidentin, Vizepräsident der Universität Oldenburg
Direktorin, Direktor beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen
als Leiterin oder Leiter des Geschäftsbereiches Landesvermessung und Geobasisinformation -
Besoldungsgruppe B 3
Direktorin, Direktor beim Amt für regionale Landesentwicklung
Direktorin, Direktor der Technischen Informationsbibliothek und der Universitätsbibliothek Hannover
Präsidentin, Präsident einer Hochschule
als hauptberufliche Leiterin oder hauptberuflicher Leiter der Tierärztlichen Hochschule Hannover -
Besoldungsgruppe B 4
Direktorin, Direktor der Landwirtschaftskammer Weser-Ems
Direktorin, Direktor des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen
als Vorsitzende oder Vorsitzender des Vorstands -
Polizeipräsidentin, Polizeipräsident
als Leiterin oder Leiter einer Polizeidirektion oder der Polizeibehörde für zentrale Aufgaben -
Besoldungsgruppe B 6
Ministerialdirigentin, Ministerialdirigent
in der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung -