Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 NBesG - Besoldungsordnung W

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
Amtliche Abkürzung
NBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

(zu § 5 Abs. 3)

Besoldungsgruppe W 1

Juniorprofessorin, Juniorprofessor

Besoldungsgruppe W 2

Dekanin, Dekan 1)

Professorin, Professor an der Polizeiakademie Niedersachsen

Professorin, Professor an einer Fachhochschule 1)

Professorin, Professor an einer Kunsthochschule 1)

Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor 1)

Wenn nicht in der Besoldungsgruppe W 3.

Besoldungsgruppe W 3

Dekanin, Dekan 1)

Präsidentin, Präsident der ... 2)

Professorin, Professor an einer Fachhochschule 1)

Professorin, Professor an einer Kunsthochschule 1)

Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor 1)

Vizepräsidentin, Vizepräsident der ... 2)

Wenn nicht in der Besoldungsgruppe W 2.

Zur Amtsbezeichnung gehört eine Ergänzung, die auf die Hochschule hinweist, der die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber angehört.