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Pflichtfeld

  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 GeViN-DokRdErl - Stammdaten der Überwachungsobjekte

Bibliographie

Titel
Dokumentation amtlicher Tätigkeiten unter Nutzung des Gemeinsamen Verbraucherschutzinformationssystems Niedersachsen (GeViN)
Redaktionelle Abkürzung
GeViN-DokRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

Von den zuständigen Behörden ist laut Artikel 10 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/625 eine Liste aller der Überwachung unterliegenden Unternehmer zu führen und auf dem neuesten Stand zu halten. Die Liste ist im GeViN zu führen und enthält entsprechend Artikel 15 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/625 mindestens Name und Rechtsform sowie die spezifischen Tätigkeiten und Orte unter der Verantwortung des Unternehmers.

Zu erfassende Pflichtdaten der zu überwachenden Betriebe und deren Betreiber sind in Anlage 1 dargestellt. Hinweise, welche Betriebe der Erfassung unterliegen, können den nachfolgenden bereichsspezifischen Regelungen entnommen werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 9 des RdErl. vom 6. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1022)