Abschnitt 2 GeViN-DokRdErl - Stammdaten der Überwachungsobjekte
Bibliographie
- Titel
- Dokumentation amtlicher Tätigkeiten unter Nutzung des Gemeinsamen Verbraucherschutzinformationssystems Niedersachsen (GeViN)
- Redaktionelle Abkürzung
- GeViN-DokRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78500
Von den zuständigen Behörden ist laut Artikel 10 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/625 eine Liste aller der Überwachung unterliegenden Unternehmer zu führen und auf dem neuesten Stand zu halten. Die Liste ist im GeViN zu führen und enthält entsprechend Artikel 15 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/625 mindestens Name und Rechtsform sowie die spezifischen Tätigkeiten und Orte unter der Verantwortung des Unternehmers.
Zu erfassende Pflichtdaten der zu überwachenden Betriebe und deren Betreiber sind in Anlage 1 dargestellt. Hinweise, welche Betriebe der Erfassung unterliegen, können den nachfolgenden bereichsspezifischen Regelungen entnommen werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 9 des RdErl. vom 6. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1022)