Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke "Harz (Niedersachsen)" und "Harz (Sachsen-Anhalt)"
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke "Harz (Niedersachsen)" und "Harz (Sachsen-Anhalt)"
- Redaktionelle Abkürzung
- NatPHarzS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100
Vom 5. Januar 2006 (Nds. GVBl. S. 68 - VORIS 28100 -) (1)
Das Land Niedersachsen und das Land Sachsen-Anhalt schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachfolgenden Staatsvertrag:
Präambel
1Gemeinsamer Wille der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist es, den Nationalpark "Harz (Niedersachsen)" und den Nationalpark "Harz (Sachsen-Anhalt)" zusammenzuführen. 2Mit diesem Staatsvertrag sollen insbesondere eine gemeinsame Nationalparkverwaltung errichtet, ein gemeinsamer Nationalparkbeirat und ein gemeinsamer wissenschaftlicher Beirat eingerichtet sowie die Grundlage für eine gemeinsame Planung für das Nationalparkgebiet geschaffen werden.