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  • ab 01.04.2006 (aktuelle Fassung)

Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke "Harz (Niedersachsen)" und "Harz (Sachsen-Anhalt)"

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke "Harz (Niedersachsen)" und "Harz (Sachsen-Anhalt)"
Redaktionelle Abkürzung
NatPHarzS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Vom 5. Januar 2006 (Nds. GVBl. S. 68 - VORIS 28100 -) (1)

Das Land Niedersachsen und das Land Sachsen-Anhalt schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachfolgenden Staatsvertrag:

Präambel

1Gemeinsamer Wille der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist es, den Nationalpark "Harz (Niedersachsen)" und den Nationalpark "Harz (Sachsen-Anhalt)" zusammenzuführen. 2Mit diesem Staatsvertrag sollen insbesondere eine gemeinsame Nationalparkverwaltung errichtet, ein gemeinsamer Nationalparkbeirat und ein gemeinsamer wissenschaftlicher Beirat eingerichtet sowie die Grundlage für eine gemeinsame Planung für das Nationalparkgebiet geschaffen werden.

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Einheitliche Bezeichnung1
Nationalparkverwaltung Harz2
Aufsicht3
Nationalparkbeirat4
Wissenschaftlicher Beirat5
Nationalparkplan6
Wegeplan7
Finanzierung8
Aufhebung des Staatsvertrages vom 28. August 20049
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten10