Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage 5 GeViN-DokRdErl - Daten des Tierschutzes

Bibliographie

Titel
Dokumentation amtlicher Tätigkeiten unter Nutzung des Gemeinsamen Verbraucherschutzinformationssystems Niedersachsen (GeViN)
Redaktionelle Abkürzung
GeViN-DokRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500
BezeichnungPflichterfassungLandesweite Auswertung
Betrieb/Betriebsstätte
-statistische RelevanzXX
-An-/Abmeldedatum des Fachbereichs
Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen.
XX
-KontrollfristartXX
-RisikobetriebsartXX
-RisikobeurteilungsartXX
-Gemäß Risikobeurteilung
Die Felder zur Risikobeurteilung werden mithilfe des Korrekturskriptes "28176001 - V4 Risiko-Vorabbewertung Veterinärbereich (TS, TSCH, TAM, FM)" durch den ADMIN* gefüllt. Siehe hierzu auch die entsprechenden Anleitungen der GeViN-Koordination.
XX
-Nutztierbetriebsart(en)XX
-An- und Abmeldedatum
Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen.
XX
-GewerbsmäßigkeitXX
-statistische RelevanzXX
-TierartXX
-TierzahlenXX
-HaltungsformXX
-SeuchenstatusXX
-gesetzt am
Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen.
XX
-Sonstige Betriebsart mit Tierangabe (z. B. Hundehaltung)1)X
-An- und Abmeldedatum
Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen.
XX
-GewerbsmäßigkeitXX
-statistische RelevanzXX
-TierartXX
-TierzahlenXX
-HaltungsformXX
-Registriernummer1)X
-StatusXX
-Erlaubnisse/Zulassungen/Genehmigungen1)X
-NummerXX
-StatusXX
-Gültig von- und Gültig-bis-Datum
Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen.
XX
Kontrolle
Erfassung erfolgt über das BALVI iP-Objekt "Betriebsbesuch" und soweit möglich mithilfe der BALVI iP-Programmfunktion "Veterinärkontrollassistent (VKA)". Nicht mit dem VKA erfassbare Kontrollen oder Kontrollteile sind mit den BALVI iP-Standardfunktionen der Kontrollerfassung zu dokumentieren.
-DatumXX
-ÜberwacherX
-Ankreuzfeld "angekündigt"/"angemeldet"X
-ggf. AnkündigungsbegründungX
-verantwortliches Personal und weiteres anwesendes BetriebspersonalX
-Begleitpersonal und weiteres BegleitpersonalX
-KontrollartXX
-Stand/AusgangXX
-kontrollierte BetriebsartXX
-kontrollierte TierartenXX
-Anzahl kontrollierter TiereXX
-überprüfte KontrollpunkteXX
-Verstoß/Verstöße1)X
-Anzahl vom Verstoß betroffener TiereXX
-Messwerte1)X
-BehebungsfristX
-MaßnahmenzuordnungXX
-RisikobeurteilungXX
-Checkliste der RisikopunkteXX
-Maßnahmen1)X
-DatumXX
-Stand/AusgangXX
-Verfahrensschritte9)
-VerstoßzuordnungXX
Transportkontrollen
Erfassung erfolgt über das BALVI iP-Objekt "Transportkontrollen (TSCH)".
Registerblatt "Kontrolldaten"
-ÜberwacherX
-DatumXX
-KontrollartXX
-durch/mitXX
-KontrollortX
-Art des KontrollortesXX
-BefördererX
-Stand/AusgangXX
-TransportkategorieXX
-Ankreuzfeld "privat"XX
-Transportmittel/Tierart
-TransportmittelartXX
-KennzeichenX
-Ladefläche (qm)X
-TierartXX
-StatistikkategorieXX
-Transportierte TiereXX
-qm je TierXX
-kontrollierte TiereXX
-verletzte Tiere1)
-verendete Tiere1)
-überprüfte KontrollpunkteXX
-Verstoß/Verstöße1)X
-VerstoßtextX
-BehebungstextX
-Anzahl vom Verstoß betroffener TiereXX
-MaßnahmenzuordnungXX
-Maßnahmen1)X
-DatumXX
-Stand/AusgangXX
-Verfahrensschritte9)
-VerstoßzuordnungXX
Registerblatt "Transportangaben"
-TransportführerX
-zweiter Fahrer1)
-TransportbereichXX
-TransportdauerXX
Registerblatt "Beteiligte Personen"
-Begleitpersonal und weiteres BegleitpersonalX

Sofern zutreffend.

Sobald im Fachbereich Tierschutz in der Fachanwendung umgesetzt.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 9 des RdErl. vom 6. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1022)